IDF-Personalservice


Stand: Februar 2021
Wir nehmen den Schutz Ihrer und unserer personenbezogenen Daten sehr ernst. Aufgrund des Grundsatzes der Datensparsamkeit werden auf dieser Internetseite so wenig personenbezogene Daten wie möglich erfasst, verarbeitet und gespeichert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IDF Personalservice stellt Ihnen als Personaldienstleistungsunternehmen auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages und den nachstehenden Bedingungen seine Mitarbeiter am vereinbarten Einsatzort vorübergehend zur Verfügung. Auf Grund des von Ihnen beschriebenen fachlichen Anforderungsprofils werden Mitarbeiter ausgewählt und sind dementsprechend einzusetzen. Unsere Mitarbeiter unterliegen während des Einsatzes Ihren Arbeitsanweisungen und arbeiten unter Ihrer Aufsicht und Anleitung. Vertragliche Beziehungen zwischen unseren Mitarbeitern und Ihnen bestehen nicht. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeiten sowie etwaige Neudispositionen sind ausschließlich mit uns zu vereinbaren. Wird der Mitarbeiter von Ihnen mit anderen Tätigkeiten betraut oder an einem anderen Tätigkeitsort eingesetzt so haben Sie uns dies im voraus mitzuteilen.

Sie sind verpflichtet unsere Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme über die für Ihren Betrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu belehren und zu garantieren, dass entsprechende Betriebseinrichtungen vorhanden sowie Anordnungen und Maßnahmen getroffen sind, die den Bestimmungen der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten sicherheits- technischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen und die erforderliche erste Hilfe gewährleistet ist. Ferner verpflichten Sie sich, unseren Mitarbeitern die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Sollten unsere Mitarbeiter bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen oder Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit ablehnen, haften Sie gegenüber uns für den dadurch entstandenen Lohnausfall. Unsere Mitarbeiter werden von uns bei der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft versichert. Im Falle eines Arbeitsunfalls haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen und dies der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden. Gemäß §193 SGBVII ist eine Kopie der Unfallanzeige von Ihnen der für Ihren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.

Unsere Mitarbeiter werden Ihnen wöchentlich Tätigkeitsnachweise vorlegen, die Sie rechtverbindlich bestätigen. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zum Inkasso haben unsere Mitarbeiter keine Berechtigung. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotesten, Lastschriftrückbelastung oder bei Beantragung des Insolvenzverfahrens ist IDF Personalservice berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen; die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. In den vorgenannten Fällen werden die gesamten offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Sollte IDF Personalservice mit Ihnen eine Stundung vereinbaren, werden Stundungszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank berechnet, soweit in der Stundungsvereinbarung nichts anders vereinbart wird. Für die außergerichtliche bzw. gerichtliche Betreibung der Forderungen berechnet IDF Personalservice ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 150,00 Euro.

Wir berechnen zur Zeit Zuschläge in folgender Höhe:
Mehrarbeit: ab der 40,01 Wochenstunde 25 %, ab der 50,01 Wochenstunde 50 %, Samstagsarbeit 25 %, Sonntagsarbeit 50%, Feiertagsarbeit 100 %, Feiertagsarbeit an einem Sonntag 150 %. Nachtarbeit in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr: 25 %. Reisezeiten ab zwei Stunden und Rufbereitschaft unserer Mitarbeiter werden gesondert berechnet. Bei Verträgen, die während einer Woche beginnen und/oder enden, findet eine arbeitstägliche Überstundenberechnung statt. Danach ist ab der 9. Stunde ein Überstundenzuschlag in Höhe von 25 % zum vereinbarten Stundenverrechnungssatz zu bezahlen. Von mehreren Zuschlägen wird jeweils nur der höchste berechnet. Nachtarbeitszuschläge sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Bereitstellung von Werkzeugen und sonstigen Arbeitsmitteln ist grundsätzlich nicht im Verrechnungssatz enthalten. Abweichende Regelungen müssen vor Einsatzbeginn schriftlich vereinbart werden.

Die Mitarbeiter von IDF Personalservice GmbH & CO.KG sind weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfen. IDF Personalservice haftet nur für die fehlerfreie Auswahl der Mitarbeiter für die vereinbarte Tätigkeit. IDF Personalservice haftet nicht für von seinen Mitarbeitern an jedweden Gegenständen verursachte Schäden sowie für Schlechtleistungen. IDF Personalservice haftet nicht für Diebstähle am Arbeitsplatz, Privatschulden und Schulden aus Übernachtungskosten unserer Mitarbeiter. IDF Personalservice haftet ferner nicht, soweit die Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren, Kredit- und Scheckkarten und anderen Wertsachen betraut werden.

Sie sind zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückhaltung bzw. Minderung unserer Forderungen nicht berechtigt.

Bei Übernahme des Mitarbeiters aus der Überlassung durch den Kunden oder ein mit ihm nach § 18 AktG verbundenes Unternehmen steht dem Personaldienstleister eine Vermittlungsprovision zu.
Die Höhe der Provision ist nach dem Bruttomonatsgehalt, das der Mitarbeiter nach der Übernahme erzielt, wie folgt gestaffelt:

- Bei einer Übernahme innerhalb der ersten drei Monate beträgt die Provision 3 Bruttomonatsgehälter (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechenden Teil des Bruttojahreseinkommens);

- Bei einer Übernahme vom vierten bis sechsten Monat beträgt die Provision 2 Bruttomonatsgehälter (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechenden Teil des Bruttojahreseinkommens);

- Bei einer Übernahme vom siebten bis neunten Monat beträgt die Provision 1,5 Bruttomonatsgehalt (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechenden Teil des Bruttojahreseinkommens);

- Bei einer Übernahme vom zehnten bis zwölften Monat beträgt die Provision ein 1 Bruttomonatsgehalt (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechenden Teil des Bruttojahreseinkommens);

- Bei einer Übernahme nach dem zwölften Monat entstehen keine Provisionsansprüche mehr.

Das jeweilige Honorar ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Mitarbeiter und dem Entleiher. Alle Honorare werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 5 Tagen gekündigt werden. Unser Mitarbeiter ist spätestens am vorletzten Einsatztag über die Beendigung des Einsatzes zu informieren. Zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen uns insbesondere:
• Die Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
• Die erhebliche Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Zahlungsverzug
• Die Fälle, in denen die Arbeitsleistung in Ihrem Betrieb aufgrund von Streik, Aussperrung, höherer Gewalt oder anderer Gründe i.S.d. § 323 BGB unmöglich geworden ist.
Stellen Sie innerhalb der ersten 4 Stunden des ersten Tages der Überlassung unseres Mitarbeiters fest, dass dieser für die vorgesehene Tätigkeit begründet ungeeignet ist und bestehen Sie deshalb auf Austausch des Mitarbeiters, werden Ihnen bis zu 4 Arbeitsstunden sowie die An- und Abreisekosten für diesen Tag nicht berechnet.

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, für IDF Personalservice rechtsverbindliche Handlungen vorzunehmen oder Erklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben. Nebenarbeiten und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommt. Als Gerichtstand wird unter Vollkaufleuten Potsdam vereinbart.

Unsere AGB zum Download